Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung: Es ist uns ein Anliegen, dass Ihre Veranstaltung zu einem rundherum gelungenen Ereignis wird, an das Sie sich gern und lange zurückerinnern. Dazu empfehlen wir Ihnen, die besonderen Möglichkeiten und Gegebenheiten der Klosteranlage in Ihre Veranstaltungsplanung einzubeziehen. Um bei Feiern den Charakter des Klosters als Wohn- und Rückzugsort zu wahren, ersuchen wir Sie um Ihre freundliche Unterstützung, indem Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die darin enthaltenen Bestimmungen zur Schallbegrenzung zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen.

§1 Inhalte, Geltung: Die Allgemeinen Geschäftbedingungen sind Inhalt der zwischen dem Seminar- und Gästehaus Kloster Malgarten (im Folgenden „Seminarhaus“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch die wechselseitige Zeichnung der Buchungsbestätigung des Seminarhauses und Überweisung der Anzahlung i. H. v. 50,00 € durch den Kunden zustande. Nur befugte Personen sind berechtigt, den Vertrag zu unterschreiben. Das Seminarhaus hat zuvor keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden. Die Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Seminarhaus nicht an, es sei denn, das Seminarhaus hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Seminarhauses, insbesondere für die Überlassung von Tagungsräumen, Gästezimmern, anderen Räumlichkeiten und sonstigen Dienstleitungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Gebrauchsüberlassung an Dritte sind ausgeschlossen.

§2 Namensgebrauch: Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen des Seminarhauses beinhalten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch das Seminarhaus.

§3 Bezug, Verfügbarkeit, Verlängerung: Die Gästezimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Am Abreisetag muss das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr geräumt werden. Eine Verlängerung ist nach rechtzeitiger Ankündigung und Verfügbarkeit gegen Berechnung möglich.

§4 Rechnungsstellung, Stornierung: Sofern einzelne Rechnungspositionen umstritten sind, sind diese innerhalb einer Woche mit dem Seminarhaus zu klären. Sonstige Beträge sind sofort fällig. Jegliche Art der Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Fall der Annulierung durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen: bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: Einbehaltung der Anzahlung von 50,00 € als Bearbeitungsgebührab 6 Wochen vor der Veranstaltung: 25 % des Gesamtpreises ab 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises ab 5 Tage vor der Veranstaltung: 90 % des Gesamtpreises bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises.

§5 Teilnehmerzahl, Anrechnungen: Für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung hat der Kunde dem Seminarhaus die Anzahl der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten (siehe Stornierung). Kommen mehr Teilnehmer und sind zusätzliche Unterbringung und Verpflegung möglich, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

§6 Verpflegung: Die Verpflegung erfolgt durch Seminarköchen(-innen) und wird durch separate Rechnungsstellung zwischen Kunden und Seminarköchen(-innen) abgerechnet. Sonderkostwünsche sind direkt mit Seminarköchen(-innen) zu vereinbaren. Falls die Verpflegung durch das Seminarhaus erfolgt, gelten folgende Bestimmungen: Frühstück: im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 10.00 Uhr. Weitergehende Verpflegung kann als Sonderwunsch nach rechtzeitiger Absprache berücksichtigt werden.Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen und bei schriftlicher Einwilligung des Seminarhauses wird dafür eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zur Deckung der Gemeinkosten erhoben.

§7 Haftung: Das Seminarhaus ist an einem zufriedenstellenden Ablauf der vereinbarten Veranstaltung / Leistung interessiert. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarhauses auftreten, so wird sich das Seminarhaus nach unverzüglicher Rüge durch den Kunden um Abhilfe bemühen. Vorbehaltlich einer Haftung durch das Seminarhaus aus §§701 ff. BGB (Einbringen von Sachen bei Gastwirten) haftet das Seminarhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist das Seminarhaus an dem Erbringen seiner Leistung durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg oder ähnliches) oder andere durch das Seminarhaus nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Schadensersatzanspruch nicht zu. Der Kunde haftet dem Seminarhaus gegenüber für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden, seiner Gäste, Mitarbeiter, Vertreter oder Gehilfen verursacht werden. Bei Verlust eines Schlüssels der Schließanlage fallen für die Ersatzbeschaffung 50,00 € Kosten an. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Seminarhaus verpflichtet sich, die Sachen drei Monate aufzubewahren.

§8 Haustiere: Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf andere Gäste nicht zugelassen.Ausnahme stellen zwei gesonderte Zimmer dar, die nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Sondergebühr gebucht werden können.

§9 Rücktritt wegen Nichteignung: Das Seminarhaus behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die geplante Veranstaltung dem klösterlichen Charakter des Hauses widerspricht, sich nachteilig auf den Seminarbetrieb auswirkt oder andere Gäste und Anwohner dadurch belästigt werden. Eine Haftung seitens des Seminarhauses besteht in diesem Fall nicht.

§10 Parken: Soweit dem Kunden ein Fahrzeugstellplatz auf dem Gelände des Seminarhauses zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Seminarhauses. Das Seminarhaus haftet nicht für Schäden oder Diebstahl am / im Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

§11 Genehmigungen, GEMA-Gebühren, Auflagen: Der Kunde hat notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Abgaben, z. B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Da wir der Lärmschutzverordnung unterliegen, sind nachfolgend aufgeführten Schallgrenzwerte einzuhalten. tagsüber bis 22.00 Uhr 60 dB, gemessen ein Meter vor dem nächsten Schlafzimmerfensternachts ab 22.00 Uhr 45 dB, gemessen ein Meter vor dem nächsten Schlafzimmerfenster Für die Einhaltung dieser Werte ist der Veranstalter verantwortlich.

§12 Hausordnung: Jedem Kunden wird eine Hausordnung ausgehändigt als Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Weiterhin erhält jeder Kunde allgemeine Informationen zum Seminarhaus ausgehändigt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit der Teilnehmer entstehen, übernimmt das Seminarhaus keine Haftung. Der Teilnehmer hat für die entstandenen Kosten aufzukommen.

Stand : 15.12.2015, Bramsche-Malgarten.